Die Digitalisierung ist auch für vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen immer mehr von Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wurde daher die Richtlinie nach § 75b SGB V geschaffen.
Die Richtlinie nach § 75b SGB V soll vertragsärztlichen Praxen und vertragszahnärztlichen Praxen Unterstützung im Bereich IT-Sicherheit bringen. Hierbei geht es vor allem darum die sensiblen gesundheitlichen Daten von Patienten besser zu schützen. Die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) hat die Aufgabe die Anforderung für die IT-Sicherheit in Praxen zu regeln. Durch unsere Zertifizierung bei der KBV sind wir ab sofort befähigt vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen in diesem Bereich zu beraten. Sprechen Sie uns gerne an!
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